Neue Felsheimat

Neues Zuhause, neue Wände - als Kletterer und Erschließer kann man es nicht lassen. Egal ob Autofahrt, Spaziergang oder Schitour, jede Felswand in Sichtweite, wird auf Felsqualität und kletterbare Linien inspiziert.
Das natürlich ganz besonders, wenn man neu "zuagroast" ist.

Klettern verboten!?


Doch hier in Kärnten mussten wir leider die Erfahrung machen, dass es Menschen gibt, die sich von kaum sichtbaren Bohrhaken an Felswänden in ihren Wäldern gestört fühlen. Und die ohne jegliches persönliche Gespräch sofort mit einer Besitzstörungsklage drohen.
Obwohl das Recht eigentlich auf unserer Seite sein sollte, haben wir es nicht auf einen Prozess ankommen lassen.
Wir wollen klettern, nicht streiten. Und nicht immer stimmen Rechtsprechung und Rechtsempfinden überein.
So wurden wir genötigt, unser "Kletter-Neuland" aufzugeben und 5 wunderschöne Routen in bestem Fels auszunageln.
Was bleibt ist die Erinnerung an 2 arbeitsreiche Klettersommer, viel Spaß bei 5 Erstbegehungen, den Genuss zahlreicher Wiederholungen und neue, richtig gute Freunde.
Unsere Neutouren werden wir künftig nur noch in Bildern vorstellen. Aber wir veröffentlichen keine Informationen mehr für Wiederholer.
Damit bewegen wir uns im Rahmen des § 33 Forstgesetz, dem freien Betretungsrecht des Waldes, unter das lt. o.Univ.-Prof. Dr.iur. Monika Hinteregger - Institut für Zivilrecht, Vergleichendes und Internationales Privatrecht, Universität Graz - in ihrem Artikel "Klettern verboten!?" in "Berg & Steigen 3/01" auch das Klettern mit zeitgemäßer Absicherung fällt.